1. Geltungsbereich
Die
nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma Wiener
Flughafentaxi erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung im
Gelegenheitsverkehr, Mietwagenverkehr und Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen in
der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Änderungen der
AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB ist im Internet
veröffentlicht und ist in den Fahrzeugen der Firma Wiener Flughafentaxi zur
Einsichtnahme erhältlich. Spätestens mit der Inanspruchnahme unserer
Dienstleistungen gelten unsere Bedingungen als verbindlich und angenommen.
Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur durch eine schriftliche
Bestätigung unsererseits wirksam. Falls die AGB unserer Kunden oder sonstiger
Dritter mit den AGB der Firma Wiener Flughafentaxi in Widerspruch stehen sollten,
gehen unsere Geschäftsbedingungen vor, auch wenn wir Kenntnis der entgegenstehenden
AGB hatten, diesen nicht widersprochen und die Leistung vorbehaltlos erbracht haben.
2. Auftragserteilung und Vertragsabschluß
Die Angebote der
Firma Wiener Flughafentaxi sind freibleibend und unverbindlich. Fahraufträge kommen
auf mündliche, fernmündliche, schriftliche per Fax, per E-Mail
oder
Online-Bestellung durch den Kunden (Auftraggeber) oder durch Erbringung der
Leistungen durch die Firma Wiener Flughafentaxi (Auftragnehmer) zustande.
Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit immer der
schriftlichen Bestätigung durch uns. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns zur
Durchführung des Auftrags sämtliche relevanten Faktoren, wie z.B. Auftragsort,
Datum, Anzahl der Personen, gewünschtes Fahrzeug, Anzahl der Gepäckstücke,
Flugdaten, usw. mitzuteilen. Informationen und Daten müssen innerhalb einer
zumutbaren Zeit und in endgültiger, verbindlicher Fassung vorliegen, wobei Wiener
Flughafentaxi nicht verpflichtet ist, die überlieferten Daten bzw. Unterlagen auf
Ihre Richtigkeit zu überprüfen.
3. Vertragsgegenstand und Leistungen
Vertragsgegenstand ist die
genehmigungspflichtige Beförderung von Personen gemäß Bestellung des Kunden. Jede
Änderung der vereinbarten Abholzeit, gleich aus welchem Grund, ist dem Auftragnehmer
unverzüglich mitzuteilen. Schäden durch eine nicht unverzügliche Mitteilung gehen zu
Lasten des Kunden. Der Chauffeur von Wiener Flughafentaxi steht zur vereinbarten
Abholzeit in der Ankunftshalle des Flughafens mit Namensschild oder Firmenlogo bzw.
am jeweiligen zuvor vereinbarten Abholort bereit und wartet bis zu 20 Minuten ohne
gesonderte Berechnung. Sollte nach Ablauf der 20minütigen Wartezeit kein Kontakt zum
Fahrgast zustande gekomment sein (Flugverspätungen sind hiervon ausgenommen, da sich
der Fahrer über diese rechtzeitig informiert), tritt der Chauffeur die Rückfahrt
ohne Fahrgast an. Die Leistung von Wiener Flughafentaxi gilt dann als erbracht und
wird zur Gänze in Rechnung gestellt bzw. ist zu Zahlung fällig. Weitere, vom Kunden
gewünschte, Wartezeiten werden nach der gültigen Preisliste berechnet.
Die Firma Wiener Flughafentaxi behält es sich vor, die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf andere Unternehmen / Unternehmer zu übertragen. Über eine derartige Vertragsübertragung wird der Kunde informiert. Dem Kunden steht innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Kenntnisnahme bzw. innerhalb angemessener Zeit vor der Leistungserbringung ein Rücktrittsrecht zu.
Weiters behält es sich die Firma Wiener Flughafentaxi vor, Personen von der Beförderung auszuschließen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, sich nicht an die Anweisungen des Chauffeurs halten oder das Fahrzeug mutwillig oder grob fahrlässig beschädigen oder verunreinigen.
4. Preise
Soweit nicht anders vereinbart, gilt grundsätzlich
immer die aktuelle, auf der Homepage veröffentlichte Preisliste der Firma Wiener
Flughafentaxi bzw. der vereinbarte und
schriftlich bestätigte Preis zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer
in der jeweiligen verlautbarten Höhe. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders
vereinbart, exklusive der Nebenkosten, die im Rahmen des Auftrages anfallen.
Gegebenenfalls anfallende Zusatzkosten für gebührenpflichtige Parkplätze,
Straßenbenützungsgebühren, Fähren und Übernachtungskosten für den/die Fahrer sind
nicht im Beförderungspreis enthalten und werden gesondert berechnet. Der Fahrpreis
beinhaltet die Personenbeförderung mit normalem Gepäck; die Mitnahme sperriger Güter
bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
5. Rechte und Pflichten des Auftragnehmers/Kunden
Pflicht
unserer Kunden ist es, sich bei der Benutzung unserer Fahrzeuge so zu verhalten, wie
es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit
unseres Chauffeurs und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Aus Gründen der
Sicherheit ist den Anweisungen des Chauffeurs stets Folge zu leisten. Der Kunde
verpflichtet sich, auch im Namen der Fahrgäste, die Leistung von Wiener
Flughafentaxi nicht mißbräuchlich zu nutzen, insbesondere die Erfüllung der
Dienstleistung nicht zu stören oder zu behindern, keine Schäden oder Verschmutzungen
hervorzurufen, nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen, das
Rauchverbot im Fahrzeug strikt einzuhalten und die Übergabe des Fahrpreises nicht zu
verweigern. Bei nicht vertragsgemäßem Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug kann der
Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden, soweit der Gast auf eine Ermahnung
nicht reagiert. In diesem Fall bedarf die Beendigung der Beförderung keiner
separaten Mitteilung und die Firma Wiener Flughafentaxi behält dennoch den vollen
Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Dauer und Umfang des Auftrages.
Unberührt davon bleibt auch ein Anspruch auf Ersatz des Schadens durch den nicht
vertragsgemäßen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug bestehen.
Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden sind vom Verursacher oder unserem
Vertragspartner zu ersetzen. Falls Verursacher und Vertragspartner nicht identisch
sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den
Auftraggeber kein Verschulden trifft. Bei mutwilligen Verunreinigungen werden
Reinigungsgebühren gesondert erhoben.
6. Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, dem Auftraggeber ein gemäß StVG (Straßenverkehrsordnung)
verkehrssicheres und regelmäßig technisch gewartetes Fahrzeug nebst Zubehör
bereitzustellen. Das Fahrzeug befindet sich in einem sauberen und hygienisch
einwandfreien Zustand.
7. Zahlungsbedingungen
Der Fahrpreis ist bei Erbringung unserer
Dienstleistung zum Fahrtende fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. In der
Regel erfolgt eine Barzahlung direkt beim Fahrer. Sie erhalten eine Quittung über
den Fahrpreis. Ein Rechnung wird dem Kunden auf Wunsch per Post zugesandt.
Bei Rechnungskunden und bei Rechnungslegung sind Zahlungen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Dies gilt nicht, wenn etwas anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz erhoben. Für die zweite und jede weitere Mahnung werden € 10,00 Mahngebühr berechnet.
8. Rücktritt und Storno
Beiden Vertragsparteien steht ein
Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Stornierungen werden nur
wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder bei mündlicher Erklärung von Wiener
Flughafentaxi schriftlich bestätigt werden. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher
Stornierungen kommt es auf den Zugang bei Wiener Flughafentaxi an. Stornierungen
werden nur an Werktagen zwischen 09:00 und 20:00 Uhr akzeptiert. Stornierungen bis
einschließlich 1 Werktag vor dem vertraglich bestimmten Antritt der Fahrt sind
kostenfrei. Bei Stornierungen berechnet Wiener Flughafentaxi einen Anteil am
Fahrtgrundpreis als Schadenersatz. Dieser Anteil beträgt:
50% bei Stornierungen
bis 12 Stunden vor Antritt der Fahrt
100% bei späteren Stornierungen und bei
Nichtantritt der Fahrt.
9. Haftung und Gewährleistung
Soweit Versicherungsschutz im
Rahmen der gesetzlichen Hapftlichtversicherung besteht, haftet Wiener Flughafentaxi
dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die
Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung
von Wiener Flughafentaxi der Höhe nach auf den vereinbarten Leistungspreis.
Weitergehende Schadenersatzansprüche sind sowohl gegen Wiener Flughafentaxi als auch
gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftung für einfache bzw.
leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für eigenes Verschulden
bzw. Organverschulden und Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 24 AGBG haftet Wiener Flughafentaxi auch nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte). Wiener Flughafentaxi haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, Unruhen, witterungsbedingten Notstand, Straßenblockaden, Unfälle, Staus, Fahrzeugpannen o.a. Soweit die Haftung von Wiener Flughafentaxi ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Wiener Flughafentaxi. Schadenersatzansprüche gegen Wiener Flughafentaxi aufgrund einfacher bzw. leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer das Erreichen des Vertragszweckes gefährdenden Weise handelt.
Für eine nicht termingerechte Verfügungsstellung von Fahrzeugen durch äußere Umstände übernimmt die Fa. Wiener Flughafentaxi keinerlei Haftung. Das Geltendmachen von daraus abgeleiteten Schadenersatzansprüchen durch den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Der Kunde (Auftraggeber) ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung
unverzüglich nach Entdeckung bzw. Kenntnisnahme derselben schriftlich der Wiener
Flughafentaxi zur Kenntnis zu bringen. Wenn keine unverzügliche Meldung erfolgt, so
gilt die Dienstleistung als erbracht und der Entgeltanspruch von Wiener
Flughafentaxi bleibt
unberührt. Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aufgrund
von Mängeln geltend zu machen, unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Der Kunde/Auftraggeber haftet bei Vorsatz und Fahrlässigkeit, insbesondere bei drogen- und alkoholbedingten Ereignissen unbeschränkt für alle von ihm verursachten Schäden.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle
Rechtsbeziehungen zwischen Wiener Flughafentaxi und seinem Kunden gilt
ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das für
den Sitz des Unternehmens Wiener Flughafentaxi örtlich und sachlich zuständige
Gericht.
11. Schlußbestimmungen/Salvatorische Klausel
Sollten sich
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder
undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach
Vertragsabschluß unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen
Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon
unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll
die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der
nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft,
gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages
entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
Stand: 2015
Wiener Flughafentaxi